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Fahrschule

FN-geprüfte Fahrschule oo

Als FN-geprüfte Schule können nur Vereine/ Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem „Grundschild Pferdehaltung" erfüllen. Bei der Kennzeichnung als Schule gibt es fünf verschiedene Ausbildungsniveaus. Sie reichen von der Reitschule - auch für Westernreiten und Gangpferde -, von der Fahr- und Voltigierschule mit einem bis vier Punkten oder mit fünf Punkten als Fachschule.

Die Schulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN beziehungsweise den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände. Die Voraussetzungen für die verschiedenen Niveaus beziehen sich auf die Qualifikation des Ausbilders, der Pferde sowie die Gebäude und Anlagen.

Bei allen Schulen sollte ein Unterrichtsraum existieren und die Gesamtanlage sich in einem gepflegtem Zustand befinden. Ferner muss jede Schule die Möglichkeit zur Ausbildung im Gelände und zu Ausritten/ Ausfahrten in qualifizierte Begleitung haben.

  • der Leiter muss mindestens die Prüfung zum Trainer B -Fahren- bestanden haben,
  • der Betrieb/ Verein muss mindestens vier Fahrpferde (ab M-Ponys) zu Lehrzwecken für Ein- und Zweispänner auf dem Niveau des DFA III sowie eine entsprechende Anzahl Wagen und Kutschen, die den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen, besitzen,
  • ein fest umzäunter Fahrplatz (möglichst 3200m2) und eine Reithalle (20x40m) sind gefordert,
  • der Verein/ Betrieb dient als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen zum DFA IV und DFA III.